Neue Corona Verordnung ab dem 23.08.2021

Ab heute, dem 23.08.2021 tritt die 3-G Regelung (getestet, genesen, geimpft) zum Schutz gegen Corona in Kraft. Das bedeutet:

  • Kinder die nicht zur Schule gehen unterliegen nicht der Testpflicht
  • Aufgrund der Testpflicht in den Schulen, bringen Schüler bitte ihren Schülerausweis mit. Ist dieser nicht vorhanden, wird einmalig Name des Kindes und Name der Schule in die Liste vor Trainingsbeginn eingetragen
  • Erwachsene unterliegen der 3-G Regelung

Damit kommen wir sicher durch die nächste Zeit. Wir bedanken uns bei allen, die diese Maßnahme mit unterstützen. Wir sehen uns beim Training.

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